Piano Centrum Rostock

allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Lieferung und Leistung

Die Lieferung durch den Verkäufer erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag. Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Formerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart. Werden vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten, so kann der Käufer nach Ablauf von vier Wochen eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. Die Nachfrist verlängert sich angemessen bei Störung des Betriebes des Verkäufers oder seiner Vorlieferanten, insbesondere durch höhere Gewalt oder Streiks. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist hat der Käufer das Recht, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Etwaige Ansprüche des Käufers auf Ersatz eines Verzugsschadens sind bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt, es sei denn, der Verkäufer kann einen geringeren Schaden oder der Käufer einen höheren Schaden nachweisen. Wird dem Verkäufer die Lieferung – während er in Verzug ist – durch Zufall unmöglich, haftet er mit der vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzung. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Sollten der Verkäufer nach Vertragsschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht lieferbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden darf, so hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

2. Kaufsache

Handelt es sich um Serienartikel und wird die Lieferung der besichtigten Sachen nicht ausdrücklich gewünscht, ist der Verkäufer berechtigt, in Form und Qualität gleiche Sachen zu liefern. Eine evtl. Lagerung der gekauften Sachen erfolgt stets zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.

3. Angebote und Preise

Angebote sind stets freibleibend und vorbehaltlich eintretender Änderungen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Geschäftssitz Rostock/Leipzig. Die Preise für Endverbraucher verstehen sich einschließlich der zurzeit gültigen Umsatzsteuer.

4. Mängelansprüche

Ansprüche des Käufers wegen Mängel der Sache verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt zwölf Monate. Die gleiche Verjährungsfrist von zwölf Monaten gilt dann, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen berufliches Tätigkeit handelt. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an*). Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an*). Vermittelt der Verkäufer im Kundenauftrag einen Vertragsabschluss und handelt es sich bei den Vertragspartnern um Verbraucher, entfallen Mängelansprüche des Käufers.

5. Käuferpflichten

Der Käufer ist verpflichtet, eintretende Wohnungswechsel, Pfändungen, Brandfälle sowie überhaupt sämtliche die Geltendmachung des Eigentumsrechts gefährdende oder dasselbe verletzende Vorkommnisse dem Verkäufer unverzüglich durch Einschreibebrief bekannt zu geben. Bei einer Pfändung hat der Käufer das durch etwa anzustrengende Freigabeklage entstehende Kostenrisiko zu tragen oder aber den durch die Unterlassung entstehenden Rechtsverlust zu ersetzen.

6. Lieferung und Transport

Verpackung und sämtliche Transporte gehen auf Gefahr und auf Rechnung des Käufers. Dies gilt nicht für die Fälle der Nacherfüllung und im Fall des § 447 BGB (Versendungskauf) bei einem Verbrauchsgüterkauf. Eine leihweise überlassene Verpackung ist durch den Käufer franko an die vom Verkäufer angegebene Adresse zurückzusenden.

Ungehinderte bzw. freie Transportwege liegen im Verantwortungsbereich des Käufers. Alle Transportwege, insbesondere Treppenhäuser, müssen so geräumig sein, dass der Frachtführer das Gut mit 2 (zwei) Personen vertragen kann. Besondere Erschwernisse wie bspw. der Einsatz von mehr Personen seitens des Frachtführers, Demontagen oder Kraneinsatz werden zusätzlich abgerechnet.

7. Sicherung

Der Verkäufer ist berechtigt, sich jederzeit nach vorheriger Terminabstimmung von dem Vorhandensein und dem Zustand der gelieferten noch nicht vollständig bezahlten Sachen zu überzeugen. Der Käufer hat zu diesem Zweck freien Zutritt zu dem Unterstellort der Sachen zu gewähren. Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Sachen sorgfältig zu behandeln und vor der vollständigen Bezahlung keine Verfügungen zu treffen, welche die Rechte des Verkäufers beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Gegenstände nicht veräußert, verpfändet, vermietet, vertauscht, verliehen, verschenkt, an dritter Stelle untergebracht oder aus dem Bundesgebiet entfernt werden. Gegenansprüche des Käufers außerhalb dieses Vertrages geben dem Käufer kein Recht zur Zurückbehaltung. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

8. Rücktritt

Der Verkäufer ist, wenn die vereinbarte Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird, berechtigt, vom Kauf zurückzutreten und das Instrument zurückzuholen, ohne dass sich der Käufer dieser Maßnahme gegenüber auf sein Hausrecht berufen darf. Die Kosten der Hin, und Rückbeförderung sowie alle sonstigen Spesen trägt in diesem Falle der Käufer. Der Verkäufer hat nach Rückgabe der Sachen geleistete Zahlungen zurückzugewähren, kann aber davon den Betrag für gemachte Aufwendungen, für etwaige Beschädigungen der Sache usw. in Abzug bringen, ebenso den Wert der Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung (Mietzins) sowie den dadurch entstandenen Minderwert*). Falls der Käufer sich weigert, die gekaufte Sache abzunehmen, kann der Verkäufer statt der Abnahme mindestens 20% des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Verkäufer kann einen höheren Schaden oder der Käufer eines geringeren Schaden nachweisen.

9. Kosten

Die Verrechnung der geleisteten Zahlungen geschieht zuerst für die Nebenkosten und dann erst für die Hauptforderung. Eine Zahlung an Vertreter des Verkäufers ohne besonderen Ausweis geschieht auf Gefahr des Käufers. Wird der Kaufvertrag von einem Finanzierungsinstitut vorfinanziert, so gelten neben den Kreditierungsbedingungen in jedem Falle die vorstehenden Bedingungen.

10. Rücktritt vom Vertrag

Der Verkäufer kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  1. der Käufer falsche Angaben über seine Person gemacht hat;
  2. der Käufer die in Ziffer 4 vereinbarte Anzeigepflicht verletzt;
  3. der Käufer mit der Sache vertragswidrig verfährt.

11. Lieferverzug und Haftung

Die Haftung des Verkäufers wegen Lieferverzuges ist in Ziffer 1 geregelt. Im Übrigen haften der Verkäufer, sein gesetzlicher Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen für einen Schaden nicht bei leichter Fahrlässigkeit, diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach dem Recht irgendeines Staates unwirksam sein oder werden, so gilt das, was dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. Die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen wird dadurch in keinem Fall berührt.

13. Gerichtsstand

Für den Fall, dass der Käufer Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss einen solchen verliert oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart.

*) Derzeit werden für Wertminderung handelsüblich ca. 20% des Kaufpreises angesetzt, für Gebrauchsüberlassung je Monat ca. 1,5% bis 2% des Kaufpreises.

allgemeine Kommissions­bedingungen

1. Vertrags­gegenstand

Der Kunde beauftragt die Piano Centrum Handels GmbH, das übergebene Instrument (Produkt) anzubieten. Dies geschieht sowohl in den Geschäftsräumen, als auch auf unterschiedlichen Online-Marktplätzen, die die Piano Centrum Handels GmbH bestimmt. Für den Kommissionsauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Kommissionsbedingungen.

2. Eigentums­übergang, Kosten

Der Kunde bleibt bis zur Übereignung des Instruments an den Käufer Eigentümer. Der Kunde übergibt das Instrument mit Abschluss dieses Kommissionsauftrags an die Piano Centrum Handels GmbH. Die Kosten des Transportes werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde sichert zu, dem Käufer das Eigentum an dem Instrument verschaffen zu können. Der Kunde verpflichtet sich, das Instrument insbesondere nicht anderweitig weiterzuveräußern oder zu verschenken.

3. Leistungen

Die Piano Centrum Handels GmbH gibt das Instrument in seine Ausstellung und sorgt für eine angemessene Präsentation. Kosten für Säuberung, Stimmung und Regulation gehen, so nichts weiter vereinbart ist, zu Lasten der Piano Centrum Handels GmbH. Die Piano Centrum Handels GmbH hat für jedes zur Ausführung gekommene Verkaufsgeschäft Anspruch auf Provision. Der Anspruch auf Provision entsteht auch, wenn die Ausführung des abgeschlossenen Geschäfts aus einem Grund unterbleibt, den der Kunde zu vertreten hat.

4. Provision

Die Provision für verkaufte Instrumente wird abhängig vom Verkaufsergebnis vom effektiv erzielten Verkaufspreis errechnet (ohne Zubehör, Transporte etc.). Die Höhe der Provision wird vereinbart. Durch die Zahlung der Provision werden sämtlich sonstigen Aufwendungen bei der Piano Centrum Handels GmbH abgegolten.

5. Kündigung, Nichtverkauf

Im Falle des Nicht-Verkaufs des Instruments entstehen dem Kunden nur dann Kosten für Instandsetzungskosten, wenn er das Instrument vor Ablauf von 6 Monaten wieder herausfordert. Angesichts der Lieferdauer und eventueller gesetzlicher Widerrufs- bzw. Rückgaberechte des Käufers (z. B. bei Finanzierungen) erfolgt die Verrechnung bis zu 30 Tage nach Kaufpreiseingang. Mit dieser Verrechnung wird der verbleibende Erlös abzüglich etwaiger offener Forderungen sofort zur Auszahlung fällig. Die Auszahlung des Erlöses (Verkaufserlös nach Abzug der unter Provisionen und Kosten) erfolgt in der Regel nur per Überweisung und setzt die vorherige Zahlung des Käufers und den Ablauf der gesetzlich geltenden Rückgasbefristen (Widerruf) voraus. Sollten sich Verzögerungen ergeben, die der Käufer zu verantworten hat, resultieren hieraus keinerlei Regressansprüche gegenüber der Piano Centrum Handels GmbH. Kommt der Käufer seiner Vertragserfüllung gar nicht nach, wird das Instrument nach angemessener Frist erneut zum Verkauf angeboten.
Eine Kündigung des Kommissionsauftrags durch den Kunden ist nur möglich, solange durch einen Dritten noch keine Annahme des Verkaufsangebots erfolgt ist. Etwaige Kündigungsrechte aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleiben davon unberührt.

6. Haftung

Die Haftung der Piano Centrum Handels GmbH, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Piano Centrum Handels GmbH gegenüber dem Kunden ist im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den nach Art des übergebenen Produktes vorhersehbaren, unmittelbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Der Kunde stellt der Piano Centrum Handels GmbH von allen begründeten Ansprüchen Dritter, insbesondere von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen des Käufers frei, die auf der Mangelhaftigkeit des Instruments beruhen.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

Garantie für gebrauchte Instrumente

Die Piano Centrum Handels GmbH (Verkäufer) übernimmt eine Garantie nach den Regelungen dieser Garantiebestimmungen von dem Tage an, an dem das Instrument an den ersten Käufer übergeben wird. Gesetzliche Regelungen bleiben insoweit unberührt, als die Gewährleistung auf 6 Monate nach Kauf begrenzt wird. Grundlage dafür ist, dass es sich um bereits gespielte Instrumente handelt und ein allgemeiner Verschleiß, der nicht einem Neuzustand vergleichbar ist, jedoch aus der Natur der Sache erwächst, eingepreist wurde.

1. Garantiezeit

Die Garantie auf volle Funktionsfähigkeit wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt.

2. Inhalt der Garantie

Werden Mängel innerhalb der Garantiezeit vom ersten Käufer angezeigt, wird der Verkäufer den Mangel durch einen zuständigen Mitarbeiter, oder einen von ihm beauftragten und autorisierten Techniker beseitigen lassen. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Reparatur oder Austausch defekter Teile. Ist dies nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich, kann der Verkäufer die Ware durch ein gleichwertiges Instrument ersetzen.

Zur Erhaltung Ihrer Garantieansprüche lassen Sie bitte Ihr Instrument zwei Mal jährlich von einem vom Verkäufer autorisierten Techniker stimmen, sowie einmal jährlich eine Regulierung vornehmen. Stimmungen, Regulierungen, normale Service- und Instandhaltungsarbeiten sowie Reparaturen, die durch mangelhaften Service oder Beschädigungen verursacht werden, fallen nicht unter die Garantie, ebenso die durch regelmäßigen Gebrauch verursachte Abnutzung.

Sollten Arbeiten innerhalb der Garantie notwendig werden, sind diese für den Käufer kostenfrei, innerhalb der ersten 6 Monate auch die An- und Abfahrten.

Die Erhaltung Ihrer Garantieansprüche setzt die richtige Standortwahl des Instruments voraus. Klaviere/Flügel müssen von Wärmequellen ausreichend entfernt aufgestellt werden. Ist dies nicht möglich (z. B. Fußbodenheizung), ist der Einbau und Betrieb eines Luftbefeuchters (z. B. Dampp Chaser) erforderlich. Gleiches gilt, wenn die Luftfeuchtigkeit unter 40 % beträgt.

Elektronische Zusatzeinrichtungen (z. B. Stummschaltungs-Systeme) sind von der zusätzlichen Garantie ausgeschlossen. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die freiwillig gewährte Garantie erlischt, wenn an dem Instrument Arbeiten durch nicht vom Garantiegeber autorisierte Personen durchgeführt werden.

Die Garantie gilt innerhalb Deutschlands.

3. Garantiefall

Stellt der erste Käufer einen Mangel fest, benachrichtigt er unverzüglich den Verkäufer und gestattet einer vom Verkäufer autorisierte Person, das Instrument zu begutachten. Art und Umfang der notwendigen Reparaturmaßnahmen bestimmt der Verkäufer.